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   BGH, 05.12.1989 - 1 StR 608/89   

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https://dejure.org/1989,13623
BGH, 05.12.1989 - 1 StR 608/89 (https://dejure.org/1989,13623)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1989 - 1 StR 608/89 (https://dejure.org/1989,13623)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1989 - 1 StR 608/89 (https://dejure.org/1989,13623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafmaßbestimmung bei Amtsdelikten in Würdigung der beruflichen Stellung des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 05.12.1989 - 1 StR 608/89
    Die Vollstreckung ist auszusetzen, wenn die Prüfung ergibt, daß eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht erscheint und den allgemein vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderläuft (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2, Gesamtwürdigung 1, 2).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 455/86

    Berücksichtigung einer Umschulungsmaßnahme als Grundlage eines zukünftig

    Auszug aus BGH, 05.12.1989 - 1 StR 608/89
    Die Vollstreckung ist auszusetzen, wenn die Prüfung ergibt, daß eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht erscheint und den allgemein vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderläuft (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2, Gesamtwürdigung 1, 2).
  • BGH, 25.09.1986 - 4 StR 500/86

    Merkmal des Vorliegens "besonderer Gründe" im Sinne von § 56 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 05.12.1989 - 1 StR 608/89
    Ausnahmecharakter der zugunsten des Angeklagten sprechenden Umstände ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht erforderlich (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 1), vielmehr können durchschnittliche und einfache Milderungsgründe durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 7).
  • BGH, 04.03.1987 - 3 StR 623/86

    Strafzumessung - Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 05.12.1989 - 1 StR 608/89
    Denn insgesamt liegt die Entscheidung des Landgerichts noch in dem vom Revisionsgericht hinzunehmenden Beurteilungsrahmen, auch wenn eine zum gegenteiligen Ergebnis führende Würdigung hier gleichfalls rechtlich möglich gewesen wäre (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 3).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 05.12.1989 - 1 StR 608/89
    Zu den Milderungsgründen kann auch der Umstand zählen, daß der Angeklagte aufgrund der Verurteilung seine Beamtenrechte verliert (BGHSt 35, 148, 149).
  • BGH, 29.07.1988 - 2 StR 374/88

    Strafaussetzung zur Bewährung: Vorliegen einer Vielzahl mildernder Umstände

    Auszug aus BGH, 05.12.1989 - 1 StR 608/89
    Ausnahmecharakter der zugunsten des Angeklagten sprechenden Umstände ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht erforderlich (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 1), vielmehr können durchschnittliche und einfache Milderungsgründe durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 7).
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